Der Nationalrat hat mit BGBl I Nr 29/2000 ein Werbeabgabegesetz 2000 beschlossen, das ab 1. Juni 2000 an die Stelle der Anzeigen- und Ankündigungsabgaben von Ländern und Gemeinden tritt. Die Tatbestände entsprechen im Wesentlichen den Tatbeständen der bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben.

