(Auszug)
Richtlinie des BMF, GZ 06 5004/10-IV/6/01 vom 12. 1. 2004 VereinsR 2001; Vereinsrichtlinien 2001 gültig ab 12. 1. 2004
6.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000)
6.3.1 Allgemeines zur Werbeabgabe
Die durch das Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000 neu eingeführte bundeseinheitliche Werbeabgabe hat die von den Gemeinden früher erhobenen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben für Werbeleistungen abgelöst.

