Mehr- oder Überstunden sind ohne besondere Genehmigung, außer in gewichtigen Treuepflichtfällen, nicht zu leisten und insofern untersagt.Mehr- oder Überstunden sind bei Überschreitung des durch ein Pauschale oder ein All-In-Entgelt durchschnittlich abgedeckten Ausmaßes nicht/nur ausnahmsweise und auch diesfalls nur bei ausdrücklicher Anordnung oder schriftlicher Genehmigung des Arbeitgebers/zu leisten.
