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2. Pensionsrückstellungen (Perl)

Perl12. LfgSeptember 2008

a) Allgemeines

Pensionsrückstellungen

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Für rechtsverbindlich zugesagte Pensionen sind nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen Rückstellungen zu bilden (vgl VfGH 3.7.1965, V 9/65, ÖStZ 1965, 281; siehe § 198 Abs 8 und § 211 Abs 2 UGB sowie die Übergangsvorschriften in Art X Abs 2 bis 4 RLG).

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