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1. Abfertigungsrückstellung (Perl)

Perl12. LfgSeptember 2008

a) Allgemeines

Abfertigung

Abfertigung Neu

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Seit 1.7.2002 hat sich das Abfertigungsrecht grundlegend geändert: Ab dem 1.1.2003 müssen Arbeitgeber für neu eintretende Mitarbeiter einen Betrag von 1,53 % des Bruttolohnes an eine Mitarbeitervorsorgekasse (ab 1.1.2008 Betriebliche Vorsorgekasse, BV-Kasse) einzahlen. Der

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Anwartschaftsberechtigte (Arbeitnehmer) hat bei Beendigung des Arbeits- bzw Dienstverhältnisses nunmehr Anspruch auf eine Abfertigung gegen die BV-Kasse (vgl § 14 BMSVG ). Ab 1.1.2008 sind auch freie Dienstverhältnisse (ua von Vorstandsmitgliedern) in die Mitarbeitervorsorge eingebunden. Ausgenommen davon sind bestehende freie Dienstverhältnisse (begründet vor dem 1.1.2008) mit vertraglich festgelegten Abfertigungsansprüchen sowie unmittelbar nachfolgende mit demselben Dienstgeber oder einem Dienstgeber im Konzern (§ 46 Abs 3 Z 2 BMSVG) abgeschlossene freie Dienstverhältnisse mit vertraglichen Abfertigungsansprüchen (§ 73 Abs 7 BMSVG).

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