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§ 29b Entlohnung von Pflegekräften

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

(1) Aufzahlung für Pflegekräfte1)

Pflegekräfte erhalten nach Maßgabe der Bestimmungen in Absatz 2 Aufzahlungen.Diese Aufzahlungen dürfen nur dann bei einer Überzahlung gegengerechnet werden, wenn dies vorher ausdrücklich so vereinbart war.

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