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§ 29a Entlohnung von Transitmitarbeiterinnen und niederschwellig fallweise Beschäftigten - Ergänzungsheft

Löschnigg/Resch15. AuflJänner 2023

1) Transitmitarbeiterinnen

Lit a und lit c blieben unverändert.

b) Mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 beträgt das monatliche Entgelt für TMA wie folgt:

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