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§ 28 EStG (Büsser)

Büsser66. LfgOktober 2023

1. VfGH v. 12. 12. 1991, V 53/91ua.

Im Abschn I der LiebhabereiverordnungBGBl Nr 322/1990, werden Art I § 1 Abs 3 Z 1 lit c und Art II als gesetzwidrig aufgehoben. Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden.

1a. VfGH v. 10. 12. 1992, B 1044/91.

Der VfGH sieht keine Bedenken, daß die für die Vermietung und Verpachtung vorgesehene Berücksichtigung von Werbungskosten - abgesehen vielleicht von Härtefällen - unzureichend wäre. Den für bilanzierende Stpfl vorgesehenen Verlustabzug auch hier vorzusehen, ist der Gesetzgeber durch den Gleichheitsgrundsatz daher nicht gehalten.

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