(1) In Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen dürfen keine Arten von Wildtieren [sowie Kamele (Camelidae) und Büffel]8 gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.
(1) In Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen dürfen keine Arten von Wildtieren [sowie Kamele (Camelidae) und Büffel]8 gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden.
