vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 FlexKapGG (Aumüllner/Heiter)

Aumüllner/Heiter1. AuflJuli 2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

EB:

Zu den §§ 27–29:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte