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§ 27 EStG (Büsser)

Büsser71. LfgJuni 2026

1. VwGH v. 23. 2. 1994, Zl. 93/15/0163.

Voraussetzung für die Annahme der Mitunternehmereigenschaft eines stillen Gesellschafters ist, daß mit seiner Position Unternehmerwagnis verbunden ist. Dieses drückt sich in der Unternehmerinitiative und/oder Unternehmerrisiko aus.Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann, wozu auch das einem Gesellschafter zustehende Stimmrecht genügt.

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