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§ 265 BVergG (Hoermandinger)

Hoermandinger2. LfgAugust 2019

Sektorenbereich

Straßenfahrzeuge

§ 265. (1) Bei Lieferaufträgen über die Beschaffung von Straßenfahrzeugen im Oberschwellenbereich haben Sektorenauftraggeber zumindest folgende betriebsbedingte Energie- und Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen:

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