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§ 24 FSG-GV (V) (Schneider)

Schneider98. LfgDezember 2024

§ 24 (1) [entfällt]

(2) [entfällt]

(3) Personen, die gemäß § 65 KFG 1967 vor dem 1. November 1997 eine Lenkerberechtigung für die Gruppe C oder C und E erteilt bekommen haben und bei denen

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