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§ 20 (Sander)

Sander3. AuflApril 2023

Außerordentliche Milderung der Strafe

 

Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich oder ist der Beschuldigte ein Jugendlicher, so kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden.

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