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§ 21 (Raschauer)

Raschauer3. AuflApril 2023

Aufgehoben (durch BGBl I 2013/33)

Anm: Die bisher in § 21 enthaltenen Bestimmungen wurden auf verschiedene andere Regelungen des Gesetzes verteilt, insb § 45 Abs 1 und § 50 Abs 5 a.

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