§ 20 Der Rechtsanwalt, der zum Zustellungsbevollmächtigten bestellt worden ist, hat bloß Anspruch auf Vergütung der Auslagen für die Übersendung von Schriftstücken und auf die Entlohnung für die Verfassung und Abfertigung von Briefen.
Literatur
Rassi, Die Bestellung des Abwesenheitskurators, NZ 1998, 321; derselbe, Die Kosten des Abwesenheitskurators im Zivilprozeß, RZ 1997, 234; Stumvoll, Gelöste und ungelöste Fragen im inländischen Zustellrecht. Aktuelles, allgemeine Überlegungen und 33 praktische Beispiele, RZ 2014, 78; A. Tschugguel, Zur Entschädigung des Kollisionskurators, EF-Z 2012/96, 150.