vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG (Zorn)

Zorn68. LfgOktober 2024

1. VwGH 3. 8. 2004, 2000/13/0083, 2001/13/0216

Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Stpfl und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nur dann vor, wenn dem Stpfl die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist, wobei die Unzumutbarkeit unterschiedliche Ursachen haben kann (bereits VwGH E 20. 12. 2000, 97/13/0111). Solche Ursachen müssen aus Umständen resultieren, die von erheblichem objektiven Gewicht sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte