Arbeit gilt dann als menschengerecht, wenn sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährdet und ein Höchstmaß an Wohlbefinden und Arbeitszufriedenheit erreicht wird. Arbeit muss die arbeitswissenschaftlichen Kriterien Ausführbarkeit, Erträglichkeit, Zumutbarkeit und Wohlbefinden erfüllen. Schließlich soll durch Vermeidung und Reduzierung von Arbeitsbelastungen und Risiken die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Menschen erhalten und gefördert werden.