§ 1 Ausgenommen von der fahrleistungsabhängigen und der zeitabhängigen und der zeitabhängigen Mutpflicht ist die unter Verkehr stehende Bundesstraßenstrecke der S 5 Stockerauer Schnellstraße im Abschnitt zwischen dem Knoten Jettsdorf (S 33) und Krems (Landesstraße B 3, Landstraße B 37).

