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1. Einleitung

Wiesner/Kirchmayr/Mayr2. AuflDezember 2008

K1
Die Steuerreform 2005 sah insbesondere im Bereich der Körperschaftsteuer erhebliche Änderungen und Entlastungen vor.1)1)Die erste, kleinere Etappe der „Großen Steuerreform“, mit einer steuerlichen Nettoentlastung von etwa 500 Mio €, wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 beschlossen und ist mit Jänner 2004 in Kraft getreten. Die zweite, große Etappe - die Steuerreform 2005 - bringt steuerliche Entlastungen von mehr als 2,5 Mrd €; zusammen ergibt das eine Nettoentlastung von über 3 Mrd € oder von ca. 1,3 % des BIP. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes führt zu einer jährlichen Entlastung von ca. 975 Mio €. Neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2005 von 34 % auf 25 % war ein Herzstück der Steuerreform 2005 die Einführung einer neuen Gruppenbesteuerung für Körperschaften. Die neue Gruppenbesteuerung ersetzte die bisherige Organschaft2)2)Grundlegend zur bisherigen Organschaft vgl Doralt/Ruppe, Steuerrecht I8 Tz 937 ff mit weiterführenden Literaturhinweisen. und stieß national wie international auf großes Interesse.

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