Die Steuerreform 2005 sah insbesondere im Bereich der Körperschaftsteuer erhebliche Änderungen und Entlastungen vor.1) Neben der Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2005 von 34 % auf 25 % war ein Herzstück der Steuerreform 2005 die Einführung einer neuen Gruppenbesteuerung für Körperschaften. Die neue Gruppenbesteuerung ersetzte die bisherige Organschaft2) und stieß national wie international auf großes Interesse.

