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§§ 1–8 NWG (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflFebruar 2026

Notwegegesetz

§ 1 NWG

Geltende Fassung kommentiert in Band 3 (2020) S 833 ff.

Judikatur

Bei einem als Bauland gewidmeten Grundstück besteht der Bedarf nach einem Notweg, wenn eine Wegverbindung fehlt, die eine Zufahrt von Pkw und grundsätzlich auch Lkw ermöglicht. Dies gilt auch in einem Gartensiedlungsgebiet. OGH 29. 9. 2025, 4 Ob 207/24fZak 2025/547, 343.

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