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§ 18b KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Sitze, Sitzverankerung und Kopfstützen

 

§ 18b Sitze, deren Verankerung und Kopfstützen müssen bei Fahrzeugen der Klassen M und N den Anhängen der Richtlinie 74/408/EWG , ABl. Nr. L 221 vom 12. August 1974, S 1, in der Fassung der Richtlinie 2005/39/EG , ABl. Nr. L 255 vom 30. September 2005, entsprechen.

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