5. Abschnitt – Feststellungsverfahren
(1) Ein Unternehmer, der ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw. des BVergGKonz 2018 unterliegenden (Konzessions-) Vertrages hatte, kann, sofern ihm durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Feststellung beantragen, dass
