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§ 17h KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Türen von Kraftfahrzeugen

 

§ 17h Türen von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N müssen den Anhängen der Richtlinie 70/387/EWG in der Fassung 2001/31/EG , ABl. Nr. L 130 vom 8. Mai 2001, S 33, entsprechen.

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