§ 17 Bei Besorgung mehrerer Geschäfte während einer Reise sind die Reisekosten auf die einzelnen Geschäfte im Verhältnis der Bemessungsgrundlagen zu verteilen.
Literatur
Obermaier, Kommissionstarif; Einspruch, Einwendungen, Klagebeantwortung; Kostenrekurs. Tarifpost 2, 3 und § 11 RATG, RZ 2008, 222.