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§ 15 FSG-PV

74. LfgDezember 2013

§ 15 (1) Die Prüfungsgebühr beträgt für

1.

die theoretische Fahrprüfung je Antritt zu einem Modul

5,50 Euro

2.

die praktische Fahrprüfung für die Klassen A(A1, A2), B, BE, und F je Klasse

60 Euro

3.

die praktische Fahrprüfung für die Klassen C(C1), D(D1), CE(C1E) und DE(D1E) gemäß § 11 Abs. 4 Z 3 FSG je Klasse

90 Euro

4.

die praktische Fahrprüfung für die Klassen C(C1) und D(D1) gemäß § 11 Abs. 4a FSG

180 Euro.

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