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§ 15 Dienstplan - Ergänzungsheft

Löschnigg/Resch15. AuflJänner 2023

Absätze 1 bis 3 blieben unverändert.

4) Flexibilisierungszuschlag:

Ist innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen der Arbeitnehmerin an einem dienstfreien Tag vereinbart, so gebührt eine Abgeltung in Form

Seite 17

eines Flexibilisierungszuschlages in Höhe von € 25,85 pro Tag/Nacht.

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