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§ 14 BWG – Kommentierung (Lamprecht/Pfleger)

Lamprecht/Pfleger12. LfgFebruar 2024

I. Allgemeine Voraussetzungen

A. Ziel und Umfang der Bestimmung

1
Durch § 14 erfolgt eine Klarstellung des österreichischen Gesetzgebers wie Art 34 CRD IV (insbesondere Abs 3) umzusetzen ist. Darin wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen es Tochterunternehmen von CRR-Finanzinstituten mit Sitz in Österreich (Enkelunternehmen) möglich ist, in einem anderen Mitgliedstaat entweder über eine Zweigstelle (im Rahmen der Niederlassungsfreiheit) oder im Wege der Dienstleistungsfreiheit tätig zu werden.11ErläutRV zu BGBl I 2021/98: 663 BlgNR 27. GP 11.

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