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§ 13 GewO 1994 (Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher)

Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024

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(1) 1 Natürliche Personen sind von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen, wenn sie

von einem Gericht verurteilt worden sind

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