vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 13 FSG-ABSV (Novak)

Novak85. LfgNovember 2018

§ 13 (1) Zum Zweck der Administrierung des Alternativen Bewährungssystems sind im Führerscheinregister folgende Daten zu verarbeiten:

der Personendatensatz gemäß § 16a Abs. 1 Z 1 FSG,der Zeitpunkt des Einbaues und der Freischaltung der Alkoholwegfahrsperre,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte