§ 12 (1) Die als Alkoholwegfahrsperren zum Einsatz kommenden Geräte haben der Norm ÖVE/ÖNORM EN 50436-1:2014 und 50436-6 – Alkohol-Interlocks zu entsprechen. Die ABS-Institution hat sich solcher Geräte zu bedienen, die sämtliche Anforderungen des Alternativen Bewährungssystems erfüllen.