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§ 12 FSG-ABSV

81. LfgMai 2017

§ 12 (1) Die als Alkoholwegfahrsperren zum Einsatz kommenden Geräte haben der Norm ÖVE/ÖNORM EN 50436-1:2014 und 50436-6 – Alkohol-Interlocks zu entsprechen. Die ABS-Institution hat sich solcher Geräte zu bedienen, die sämtliche Anforderungen des Alternativen Bewährungssystems erfüllen.

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