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§ 12 WEG (Romstorfer-Bechtloff)

Romstorfer-Bechtloff4. AuflApril 2022

§ 12. (1) Der mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbundene Mindestanteil darf, solange das Wohnungseigentum besteht, außer im Fall einer Eigentümerpartnerschaft (§ 2 Abs. 10, § 13), nicht geteilt werden.

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