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§ 120 (Streithofer)

Streithofer8. AuflJänner 2025

[§ 120 entfällt gemäß Art I Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl I 118/2012]

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§ 120 traf Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten (Sprengarbeitenverordnung – SprengV). Diese ist mit BGBl II Nr 358/2004 am 1.1.2004 in Kraft getreten. Die Übergangsregelung ist daher obsolet und wurde aufgehoben.

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