Stolzlechner/Müller/Seider/Vogelsang/Höllbacher3. AuflNovember 2024
Immobilientreuhänder
(1) Das Gewerbe der Immobilientreuhänder1 (§ 94 Z 35) umfasst die Tätigkeiten der Immobilienmakler2, der Immobilienverwalter und der Bauträger.