1. VwGH 4. 3. 2009, 2008/15/0333
Kein Freibetrag für investierte Gewinne (in der Stammfassung)bei Basispauschalierung
Der mit demBGBl I101/2006 neu eingefügtenRegelung des § 10EStG (imBeschwerdefall idF BGBl I24/2007) ist zu entnehmen, dassder Freibetrag für investierteGewinne den Jahresgewinn einesEinnahmen-Ausgaben-Rechners mindert. Der Freibetrag stellt daher ohneZweifel eine Betriebsausgabe dar, und zwar eine„fiktive“ Betriebsausgabe (ebensoDoralt/Heinrich,EStG12, § 10 Tz 16) Der Freibetrag mindert nämlich denGewinn. Unabhängig davon führen die tatsächlich aufgewendetenAnschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wirtschaftsgüter(spätestens in nachfolgenden Wirtschaftsjahren) zu steuerlichenAuswirkungen.