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§ 10 Abs 3 (Scheiner/Kolacny/Caganek)

Scheiner/Caganek/Kolacny6. LfgNovember 2001

Ermäßigter Steuersatz von 12% für die Lieferung und den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Wein (§ 10 Abs 3)

1. EU-Recht

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Nach der 6. EG-RL ist die Anwendung eines zweiten ermäßigten Steuersatzes möglich, jedoch nur für die Lieferungen und Dienstleistungen der im Anhang H genannten Kategorien (siehe Anm 1 und 2 zu § 10 Abs 2 allg).

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