Scheiner/Caganek/Kolacny in Ecker/Epply/Rößler/Schwab (Hrsg), Kommentar zur Mehrwertsteuer (6. Lfg 2001) § 10 Abs 3 Rz 11
Nach der 6. EG-RL ist die Anwendung eines zweiten ermäßigten Steuersatzes möglich, jedoch nur für die Lieferungen und Dienstleistungen der im Anhang H genannten Kategorien (siehe Anm 1 und 2 zu § 10 Abs 2 allg).