A. EU-Vorgabe
1. MwSt-RL
Grundlage der ermäßigten Steuersätze, also auch des 13 %-Satzes, ist Art 98 MwSt-RL.Zur Anwendung der ermäßigten Steuersätze iS des Art 98 Abs 1 der RL auf Kategorien von Gegenständen können die Mitgliedstaaten die betreffenden Kategorien anhand der Kombinierten Nomenklatur genau abgrenzen (Art 98 Abs 3 MwSt-RL).

