1. VwGH 30. 1. 2014, 2011/15/0156
Die Festsetzung der Forschungsprämie nach § 108c hat nach der Vorschrift des § 201 BAO zu erfolgen. Wurde die beantragte Forschungsprämie dem StPfl zunächst erklärungsgemäß gutgeschrieben, hat die Behörde von Amts wegen darzulegen (auch dann, wenn wie im Beschwerdefall lediglich Streit über die Sache selbst und nicht über verfahrensrechtliche Aspekte bestand), warum die Voraussetzungen des § 201 BAO (idF vor dem FVwGG 2012) erfüllt sind (Vorliegen der Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme).

