A. Inkrafttreten und historische Entwicklung
Direktinvestition
Mit 25. 7. 2020 trat das Bundesgesetz, mit dem ein Investitionskontrollgesetz erlassen und das Außenwirtschaftsgesetz 2011 geändert wird,1 in Kraft. Es umfasste zwei Artikel:Art 1 beinhaltete das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG).2 Das InvKG bildete fortan das neue Regime zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (foreign direct investment – FDI) und löste damit § 25a Außenwirtschaftsgesetz 2011 (AußWG 2011)3 samt Begleitregelungen ab.
