vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 § 66 FinStrG

111. LfgNovember 2025

(1) (Verfassungsbestimmung) Die Mitglieder der Spruchsenate sind in Ausübung ihres Amtes an keine Weisungen gebunden. (BGBl I 2012/51)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte