vorheriges Dokument
nächstes Dokument

295. VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERS FÜR FINANZEN BETREFFEND DIE STEUERLICHE ENTLASTUNG VON ERTRÄGEN AUS DER INTERNATIONALEN SCHACHTELBETEILIGUNG

93. LfgDezember 2012

Auf Grund des § 10 Abs 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1988, BGBl I Nr 71/2003, wird verordnet:

 

(1) Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen sind nicht von der Körperschaftsteuer befreit, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!