vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen

5. AuflJanuar 2025

§ 55 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen

Der Verantwortliche hat in allgemeiner Form und für jedermann zugänglich Informationen zur Verfügung zu stellen über

die Zwecke der von ihm vorgenommenen Verarbeitungen,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!