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Kommentar DSGVO – BDSG – TTDSG, Taeger/Gabel
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Art. 54 DSGVO (Grittmann)
Grittmann
4. Aufl
Oktober 2021
(1)
Jeder Mitgliedstaat sieht durch Rechtsvorschriften Folgendes vor:
die Errichtung jeder Aufsichtsbehörde;
die erforderlichen Qualifikationen und sonstigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied jeder Aufsichtsbehörde;
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Art 54 DSGVO