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Art. 31 DSGVO (Schultze-Melling)

Schultze-Melling4. AuflOktober 2021

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

Mit der Norm korrespondiert der Erwägungsgrund 82.

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