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§ 25 NTG (Entleitner)

Entleitner1. AuflMai 2024

§ 25 (1) Für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt die Gebühr bei einer Bemessungsgrundlage

bis einschließlich 360 Euro 1,70 Euro(Anm. 1),über 360 Euro bis einschließlich 730 Euro, oder wenn der Wert nicht bestimmbar ist, 2,20 Euro(Anm. 2),

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