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Anhang (aus KV 2017) Zur Auslegung des § 22c Abs 5 - Ergänzungsheft

Löschnigg/Resch15. AuflJänner 2023

Mit der Pauschale von 74,76 Euro (*Wert Stand 1. Jänner 2023) sind abgedeckt:

Alle anfallenden Mehr- und Überstundenzuschläge sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.Die Ausdehnung der Arbeitszeit auf eine 6-Tage-Woche mit insgesamt 60 Stunden wöchentlicher Normalarbeitszeit und 10 Stunden täglicher Normalarbeitszeit.

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