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Anhang (aus KV 2017)

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

Zur Auslegung des § 22c Abs 5

Mit der Pauschale von 69,22 Euro (* Wert Stand 1. 1. 2022) sind abgedeckt:

Alle anfallenden Mehr- und Überstundenzuschläge sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.

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