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§ 33 Lehrlinge1)

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

Das monatliche Lehrlingseinkommen2) beträgt:

 

Tabelle ab 1. 1. 2022

im 1. Lehrjahr

€ 767,90

im 2. Lehrjahr

€ 976,00

im 3. Lehrjahr

€ 1.160,60

im 4. Lehrjahr

€ 1.517,10

Die Internatskosten, die durch Aufenthalt eines Lehrlings bzw eines Lehrlings im Rahmen der integrativen Berufsausbildung gem § 8b BAG3) in einem für die Schüler der Berufsschule bestimmten Schülerheim zur Erfüllung der Berufsschulpflicht entstehen, hat das Unternehmen zu bevorschussen bzw zu ersetzen.

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