Absätze 1 bis 3 blieben unverändert.
4) Flexibilisierungszuschlag:
Ist innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen vor dem Tag des Dienstbeginns ein Einspringen der Arbeitnehmerin an einem dienstfreien Tag vereinbart, so gebührt eine Abgeltung in FormSeite 17
