1) Arbeitsbereitschaft1) ist jene Arbeitszeit, während der sich die Arbeitnehmerin an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort zur jederzeitigen Arbeitsaufnahme bereitzuhalten hat2).
2) Ausdehnung der Normalarbeitszeit bei erheblicher Arbeitsbereitschaft:
Fällt in die Arbeitszeit der Arbeitnehmerin regelmäßig und in erheblichem Umfang3) Arbeitsbereitschaft, kann die Betriebsvereinbarung eine Erhöhung der täglichen Normalarbeitszeit auf zwölf Stunden zulassen4).
